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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 10 A 601/16   

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https://dejure.org/2016,77231
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 10 A 601/16 (https://dejure.org/2016,77231)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.08.2016 - 10 A 601/16 (https://dejure.org/2016,77231)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 (https://dejure.org/2016,77231)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 10 A 601/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris, Rn. 11.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, a.a.O.

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 10 A 601/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - 4 C 80.82 -, juris, Rn. 17.
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 10 A 601/16
    Er erlischt bei Eingriffen in die Bausubstanz, die die bauliche Anlage so erheblich ändern, dass sie nicht mehr mit der alten, bestandsgeschützten identisch ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 -, BRS 56 Nr. 85, oder bei Funktionsänderungen, die weder mit der Genehmigung vereinbar noch von den maßgeblichen Bauvorschriften gedeckt sind.
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 10 A 601/16
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 10 A 1402/98

    Steht ein eigener Abstandflächenverstoß einer Nachbarklage entgegen?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 10 A 601/16
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. April 2001 - 10 A 1402/98 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 10 A 2306/13 -.
  • VG Gelsenkirchen, 06.10.2021 - 10 K 10512/17

    Hannibal-Hochhaus in Dortmund: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beanstandet

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2016 -10 A 601/16-, juris.
  • VG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 K 9259/18

    Bestandsschutz, aktiv, passiv, aliud, Befreiung, Grundzüge der Planung,

    Er erlischt bei Eingriffen in die Bausubstanz, die die bauliche Anlage so erheblich ändern, dass sie nicht mehr mit der alten, bestandsgeschützten identisch ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -, juris; Urteil vom 16. März 2012 - 2 A 760/10 -, juris Rn 39 m.w.N., oder bei Funktionsänderungen, die weder mit der Genehmigung vereinbar noch von den maßgeblichen Bauvorschriften gedeckt sind.

    Im Falle einer solchen baulichen oder funktionellen Änderung wird die Genehmigungsfrage für die geänderte bauliche Anlage in all ihren Teilen neu aufgeworfen, Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15

    Ordnungsverfügung der Behörde zur Herstellung der nördlichen und westlichen

    Abgesehen davon, dass das Vorhaben angesichts des Umfangs der mit ihm verbundenen baulichen Änderungen der Anlage selbst (unter anderem die Entfernung mehrerer Teilstücke von teilweise auch tragenden beziehungsweise aussteifenden Innenwänden, die Aufstockung der Dachterrasse des Anbaus und der Einbau einer Dachgaube für den Fahrstuhl) wie auch der Änderung ihrer Nutzung (Rechtsanwaltskanzlei und Notariat im 2. OG) die Genehmigungsfrage hinsichtlich des Wohn- und Geschäftshauses neu aufgeworfen haben dürfte, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris, Rn. 11 und vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 24. April 2001 - 10 A 1402/98 -, juris, Rn. 13 ff. und Beschluss vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -, n.v., ist jedenfalls nichts dafür ersichtlich, dass auf den fraglichen Gebäudeabschlusswänden bereits vor der Umsetzung des Vorhabens das identische oder zumindest ein vergleichbares Wärmedämmverbundsystem aufgebracht und durch eine Baugenehmigung legalisiert oder materiell rechtmäßig war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 10 A 73/16

    Nachbarklage gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung; Beruhen des

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 8 A 319/11 - und vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2020 - 10 A 3779/19

    Abbruchreste stellen keinen Bebauungszusammenhang her!

    Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang vergeblich auf Bestandsschutz, der auf den genehmigten Bestand und die genehmigte Funktion beschränkt ist und sowohl bei wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz als auch bei wesentlichen Nutzungsänderungen erlischt, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -, juris, Rn. 8 f., und nicht etwa erst dann, wie der Kläger meint, "wenn das Gebäude dem Erdboden gleich gemacht ist".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2023 - 10 A 57/22

    Beseitigungsanordnung auf der Grundlage von § 82 Satz 1 BauO NRW

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -, juris Rn. 14.
  • VG Köln, 18.06.2020 - 8 K 6317/17

    Nutzungsänderung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.08.2016 - 10 A 601/16 -, juris, Rn. 8-11 m.w.N.
  • VG Köln, 23.03.2023 - 8 K 4864/20
    Hinsichtlich des Begriffs der Änderung werde auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 - verwiesen.
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